Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG

Kategorie: Steuern und Recht | 19. Januar 2026

Das BMF gibt gemäß § 190 Absatz 4 Satz 4 des Bewertungsgesetzes die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2026 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind (Az. IV D 4 – S 3225/00006/007/004).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Reichweite einer Empfangsvollmacht . . .

Das FG Münster hat entschieden, dass eine als Generalvollmacht . . . ... [weiterlesen]

Aufhebung der Kirchensteuerfestsetzung wegen fehlenden Datenabgleichs . . .

Gleicht das Finanzamt elektronisch übermittelte Daten der Meldebehörde in Bezug . . . ... [weiterlesen]

Archiv