Erstattung von Reiserücktrittskosten bei Erkrankung eines Blindenhundes?

Kategorie: Recht | 17. Juli 2017

Das AG München entschied, dass bei einer Reiserücktrittskostenversicherung nur für die in den Versicherungsbedingungen konkret und abschließend aufgeführten Ereignisse Versicherungsschutz besteht. Die Erkrankung eines Blindenhundes ist nicht Teil der Bedingungen (Az. 191 C 17044/16).

Weitere Informationen: Erstattung von Reiserücktrittskosten bei Erkrankung eines Blindenhundes?

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung . . . ...

Finanzämter versenden rund 1 Million neue Zinsbescheide ... [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 . . .

Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts . . . ... [weiterlesen]

Transparenzregister – Wegfall der Mitteilungsfiktion . . .

Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 . . . ... [weiterlesen]

Exmatrikulation wegen Chat-Austausches während Online-Klausur . . .

Wer sich mit zahlreichen anderen Prüflingen über eine Messenger-Chat-Gruppe während . . . ... [weiterlesen]

Smart-Meter-Rollout: Bundesrat fordert gerechte Kostenteilung . . .

Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Einführung intelligenter . . . ... [weiterlesen]

Archiv