Erstattung von Reiserücktrittskosten bei Erkrankung eines Blindenhundes?

Kategorie: Recht | 17. Juli 2017

Das AG München entschied, dass bei einer Reiserücktrittskostenversicherung nur für die in den Versicherungsbedingungen konkret und abschließend aufgeführten Ereignisse Versicherungsschutz besteht. Die Erkrankung eines Blindenhundes ist nicht Teil der Bedingungen (Az. 191 C 17044/16).

Weitere Informationen: Erstattung von Reiserücktrittskosten bei Erkrankung eines Blindenhundes?

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in . . .

Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Erhebung der Zweitwohnungssteuer ist in Tönning . . . ...

Das OVG Schleswig-Holstein hat über Klagen gegen Zweitwohnungssteuerbescheide der Gemeinden . . . ... [weiterlesen]

Entwurf eines überarbeiteten BMF-Schreibens zur Zinsschranke . . . ...

Auf Grund des Aufgrund der Änderungen bei der Zinsschranke (§ . . . ... [weiterlesen]

Archiv