EuGH stoppt DSGVO-Abmahnstrategie durch Auskunftsanträge

Kategorie: Steuern und Recht | 19. März 2026

Ein Antrag auf Auskunft über die eigenen personenbezogenen Daten kann lt. EuGH als missbräuchlich eingestuft und zurückgewiesen werden, wenn er allein in der Absicht gestellt wird, anschließend Schadensersatz wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung zu fordern (Rs. C-526/24).

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Quelle: www.datev.de

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