Europäisches Parlament will bestehende Fluggastrechte sichern
Kategorie: Steuern und Recht | 21. Januar 2026
Das EU-Parlament will das Recht auf Entschädigung bei einer dreistündigen Flugverspätung beibehalten und zugleich vereinfachte Erstattungsverfahren sowie kostenloses Handgepäck durchsetzen. Die Abgeordneten sprachen sich am 21.01.2026 gegen Bestrebungen der EU-Verkehrsministerinnen und -minister aus, die seit 2004 geltenden Fluggastrechte zum Schutz von Passagieren bei Reiseunterbrechungen abzuschwächen.
Quelle: www.datev.de

