Feststellung des Wertes des Anteils am Betriebsvermögen: Keine Verrechnung positiver und negativer Kapitalkonten

Kategorie: Steuern | 8. November 2017

Laut FG Düsseldorf darf bei der Feststellung des Wertes eines Anteils am Betriebsvermögen keine Verrechnung von positiven mit negativen Kapitalkonten vorgenommen werden (Az. 4 K 3022/16 F).

Weitere Informationen: Feststellung des Wertes des Anteils am Betriebsvermögen: Keine Verrechnung positiver und negativer Kapitalkonten

Quelle: www.datev.de

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