Fotoshooting ohne Eheringe: Streit um vereinbarten Lieferzeitpunkt für bestellte Eheringe

Kategorie: Steuern und Recht | 21. April 2026

Das AG München wies die Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises ab und gab der Widerklage auf Abnahme der Eheringe statt, da die Klägerin eine verbindlich vereinbarte frühere Lieferfrist nicht beweisen konnte (Az. 173 C 9005/25).

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Quelle: www.datev.de

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