Freie Mitarbeit einer Musikschullehrerin ist kein Arbeitsverhältnis
Kategorie: Steuern und Recht | 28. Juli 2025
Das ArbG Berlin hat die Klage einer vertraglich als freie Mitarbeiterin beschäftigten Musikschullehrerin gegen das Land Berlin abgewiesen. Mit der Klage hatte die Musikschullehrerin die Feststellung begehrt, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen ihr und dem Land Berlin bestehe (Az. 22 Ca 10650/24).
Quelle: www.datev.de

