Fristlose Entlassung einer Justizvollzugsbeamtin auf Widerruf
Kategorie: Steuern und Recht | 19. März 2026
Die fristlose Entlassung einer Justizvollzugsbeamtin auf Widerruf wegen Kontakten zu ihrem inhaftiertem Lebensgefährten ist rechtmäßig. So entschied das VG Darmstadt (Az. 1 L 2791/25.DA).
Quelle: www.datev.de

