Für Radfahrer gilt beim Überholen von Pferden eine besondere Sorgfaltspflicht

Kategorie: Recht | 19. Juni 2020

Das LG Frankenthal entschied bei der Beurteilung von Haftungsfragen, dass Fahrradfahrer im Straßenverkehr beim Überholen einen Sicherheitsabstand einhalten müssen, der sich an der besonderen Gefährlichkeit im konkreten Fall orientieren muss (Az. 4 O 10/19).

Weitere Informationen: Für Radfahrer gilt beim Überholen von Pferden eine besondere Sorgfaltspflicht

Quelle: www.datev.de

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