Geldgeschenk zu Ostern in Höhe von 20.000 Euro kein steuerfreies „übliches Gelegenheitsgeschenk“
Kategorie: Steuern und Recht | 14. Januar 2026
Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass für ein vom Vater erhaltenes Geldgeschenk zu Ostern in Höhe von 20.000 Euro Schenkungsteuer anfällt, weil es sich nicht mehr um ein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ handelt (Az. 4 K 1564/24).
Quelle: www.datev.de

