Geldwäscheprävention: scharfe Kritik der BRAK an AMLA-Leitlinien zur unternehmensweiten Risikobewertung
Kategorie: Steuern und Recht | 23. Juli 2026
Nach der EU-Geldwäscheverordnung müssen Verpflichtete eine unternehmensweite Bewertung von Geldwäscherisiken vornehmen. Die AMLA hat dafür Leitlinien entworfen – doch diese schießen übers Ziel hinaus und sind für kleinere Anwaltskanzleien nicht umsetzbar, kritisiert die BRAK.
Quelle: www.datev.de

