Geplante Zufahrt zum Wochenendhausgebiet Oberlahr rechtswidrig
Kategorie: Recht | 21. August 2017
Das VG Koblenz hat der Klage der Ortsgemeinde Burglahr stattgegeben, mit der diese gegen eine seitens der Kommunalaufsicht des beklagten Landkreises Altenkirchen angeordnete sog. Pflichtzweckvereinbarung vorgegangen ist (Az. 1 K 1251/16).
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Quelle: www.datev.de