Gesundheitsrecht: Vorerst keine Rückzahlungspflicht der CoviMedical GmbH

Kategorie: Steuern und Recht | 6. März 2026

Der VGH Hessen hat entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung Hessen einen Rückforderungsanspruch in Höhe von mehr als 56 Mio. Euro vorerst nicht geltend machen kann, weil sie die dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht hinreichend geprüft und begründet hat (Az. 8 B 1146/25).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Marihuana-Anbau: Betreiber muss für manipulierte Stromzähler . . . ...

Das OLG Frankfurt verurteilte den Betreiber einer Cannabis-Plantage wegen manipulierter . . . ... [weiterlesen]

PTBS-Assistenzhund als Leistung der Eingliederungshilfe . . .

Wer unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung leidet, hat u. U. Anspruch . . . ... [weiterlesen]

Archiv