GKV-Beiträge auch auf bAV-Kapitalleistung trotz Weiterzahlung an Rentenversicherung
Kategorie: Steuern und Recht | 19. März 2026
Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung unterliegen der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung auch dann, wenn sie zur Vermeidung von Rentenabschlägen an die Rentenversicherung gezahlt werden. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 10 KR 366/24).
Quelle: www.datev.de

