Hänge-WCs, Handtuchheizkörper und Balkone in Milieuschutzgebieten genehmigungsfähig

Kategorie: Steuern und Recht | 4. April 2025

Wandhängende WCs und Handtuchheizkörper in Standardausführung sowie Balkone in der Größe von 4qm sind in Milieuschutzgebieten genehmigungsfähig, weil sie der Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungszustands einer durchschnittlichen Wohnung dienen. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 19 K 17/22 und VG 19 K 351/23).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel . . . ...

Das BMF gibt das Vordruckmuster USt 1 TL – Mitteilung . . . ... [weiterlesen]

Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel . . . ...

Das BMF gibt das Vordruckmuster USt 1 TK – Mitteilung . . . ... [weiterlesen]

Archiv