Haftung bei grob verkehrswidriger Nutzung eines E-Scooters

Kategorie: Steuern und Recht | 13. Juli 2026

Das AG München hat entschieden, dass der Fahrer eines E-Scooters nach einer Kollision mit einem Taxi wegen grob verkehrswidrigen Verhaltens (Fahren entgegen der Fahrtrichtung, Mitnahme eines Beifahrers, Alkoholisierung) den Unfallschaden allein zu tragen hat. Die Betriebsgefahr des Taxis tritt vollständig zurück (Az. 331 C 25435/24).

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Quelle: www.datev.de

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