Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR)

Kategorie: Steuern und Recht | 4. Mai 2026

Das BMF ändert den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010 in Abschnitt 13c.1 (Az. III C 2 – S 7279-a/00004/004/023).

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Quelle: www.datev.de

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