Hartz-IV bei Haftunterbrechung

Kategorie: Recht | 18. März 2019

Strafgefangene haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen, da sie im Gefängnis versorgt sind. Was aber bei Haftunterbrechungen geschieht, hat nun das LSG Niedersachsen-Bremen entschieden (Az. 11 AS 474/17).

Weitere Informationen: Hartz-IV bei Haftunterbrechung

Quelle: www.datev.de

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