Hauptstadtzulage für Beschäftigte der Humboldt-Universität und der Freien Universität
Kategorie: Steuern und Recht | 16. Januar 2026
Das ArbG Berlin hat in zwei sog. Verbandsklage-Verfahren entschieden, dass der Tarifvertrag über die Gewährung einer Hauptstadtzulage (TV Hauptstadtzulage) für die Beschäftigten des Landes Berlin auch für die Beschäftigten der Humboldt-Universität und der Freien Universität Anwendung findet (Az. 22 Ca 4582/25 (HU) und 22 Ca 4812/25 (FU)).
Quelle: www.datev.de

