Haus ohne Dach: Wohnungseigentümergemeinschaft muss abdichten

Kategorie: Steuern und Recht | 24. Februar 2026

Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg darf die Wohnungseigentümergemeinschaft eines Hauses ohne Dach dazu verpflichten, das Gebäude einstweilen mit einer Folie abzudichten, um das Eindringen von Wasser auszuschließen. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. VG 19 L 554/25).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Wartungsarbeiten am Mittwoch, 12.08.2026 . . .

Am Mittwoch, den 12.08.2026, von 20:00 bis 22:00 Uhr stehen . . . ... [weiterlesen]

DATEV Unternehmen online: Neuerungen in DATEV . . . ...

Seit Anfang August sind Optimierungen bei E-Mail-Benachrichtigungen und beim Auslesen . . . ... [weiterlesen]

Archiv