Hebammenleistungen – Keine außerordentliche Kündigung
Kategorie: Steuern und Recht | 17. Februar 2023
Die fristlose Kündigung wegen Statuswechsel einer Hebamme von freiberuflicher Tätigkeit zu einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis ist unwirksam. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 17 U 30/22).
Quelle: www.datev.de