Heidelberg: Eilanträge gegen Baugenehmigung für Bauen in „Clusterbauweise“ erfolglos

Kategorie: Steuern und Recht | 5. September 2023

Das VG Karlsruhe hat die Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen abgelehnt, den Antragstellerinnen gegen eine der Beigeladenen, der Max-Planck-Förderstiftung, von der Stadt Heidelberg erteilte Baugenehmigung erhoben haben (Az. 2 K 2030/23 u. a.).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung . . . ...

Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die . . . ... [weiterlesen]

Hauptstadtzulage für Berliner Beamte verfassungswidrig . . .

Die in Berlin nur für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A . . . ... [weiterlesen]

Streit um Lizenzrechte für Fernsehprogramm im . . . ...

Im Streit um die Wiedergabe des Fernsehprogramms in den Patientenzimmern . . . ... [weiterlesen]

Archiv