Heimliche Filmaufnahmen berechtigen zur Entziehung der kassenzahnärztlichen Zulassung

Kategorie: Recht | 21. November 2017

Laut LSG Thüringen kann einem Zahnarzt, der heimliche Filmaufnahmen von seinen Mitarbeiterinnen im Umkleideraum macht, wegen fehlender charakterlicher Eignung die kassenzahnärztliche Zulassung entzogen werden (Az. L 11 KA 807/16).

Weitere Informationen: Heimliche Filmaufnahmen berechtigen zur Entziehung der kassenzahnärztlichen Zulassung

Quelle: www.datev.de

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