Insolventer Energieversorger BEV: Gericht bestätigt Anspruch auf Neukundenbonus

Kategorie: Recht | 21. Juli 2020

Gute Nachrichten für geprellte Strom- und Gaskunden: Das OLG München hat festgestellt, dass der Insolvenzverwalter der Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) Verbrauchern einen versprochenen Neukundenbonus nicht mit der Begründung vorenthalten durfte, dass sie eine Mindestbelieferungsdauer nicht eingehalten hätten. Der vzbv hatte 2019 eine entsprechende Musterfeststellungsklage eingereicht.

Weitere Informationen: Insolventer Energieversorger BEV: Gericht bestätigt Anspruch auf Neukundenbonus

Quelle: www.datev.de

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