Jedes Einkommen zählt: Normaler Kammerbeitrag trotz geringer Einkünfte
Kategorie: Steuern und Recht | 12. September 2025
Anwältinnen und Anwälten steht lt. der AGH Hamburg keine Ermäßigung der Kammerbeiträge wegen geringen Verdienstes zu, wenn sie über Einkünfte aus Vermietung und Kapital verfügen (Az. AGH II ZU 2/2023, II-44). Hierauf weist die BRAK hin.
Quelle: www.datev.de

