Jedes Einkommen zählt: Normaler Kammerbeitrag trotz geringer Einkünfte

Kategorie: Steuern und Recht | 12. September 2025

Anwältinnen und Anwälten steht lt. der AGH Hamburg keine Ermäßigung der Kammerbeiträge wegen geringen Verdienstes zu, wenn sie über Einkünfte aus Vermietung und Kapital verfügen (Az. AGH II ZU 2/2023, II-44). Hierauf weist die BRAK hin.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Wartungsarbeiten am Mittwoch, 19.08.2026 . . .

Von Mittwoch, 19.08.2026, ab 22:00 Uhr bis Donnerstag,20.08.2026, um 03:00 . . . ... [weiterlesen]

Wartungsarbeiten am Mittwoch, 12.08.2026 . . .

Am Mittwoch, den 12.08.2026, von 20:00 bis 22:00 Uhr stehen . . . ... [weiterlesen]

Archiv