Kaufhaus in Neuköllner Einkaufspassage darf keinen Räumungsverkauf durchführen
Kategorie: Recht | 30. August 2017
Das LG Berlin hat eine Gesellschaft, die ein Kaufhaus betreibt, verpflichtet, als Mieterin in einem Neuköllner Einkaufszentrum ihre Einkaufsflächen offen zu halten und das Ladengeschäft zu betreiben sowie zugleich untersagt, einen Räumungsverkauf in Gestalt eines totalen Ausverkaufs durchzuführen bzw. zu bewerben (Az. 104 O 60/17).
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Quelle: www.datev.de