Kein Anspruch auf Neupflanzung eines Friedbaums mit einem Stammdurchmesser von mindestens 20 cm

Kategorie: Steuern und Recht | 23. November 2021

Der Nutzungsberechtigte der einer Rotbuche zugeordneten Grabstelle auf einem Waldfriedhof hat nach der Fällung des Baumes keinen Anspruch auf die Neupflanzung eines Baumes mit einem Stammdurchmesser von mindestens 20 cm. Das entschied das VG Koblenz (Az. 1 K 504/21).

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Quelle: www.datev.de

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