Kein nachträglicher Verlustvortrag bei bestandskräftiger Einkommensteuerfestsetzung
Kategorie: Steuern und Recht | 21. Januar 2026
Das FG Düsseldorf hatte über die mögliche verfahrensrechtliche Korrektur eines Bescheids über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer („Verlustfeststellungsbescheid“) auf den 31.12.2021 zu entscheiden (Az. 10 K 1274/24 F).
Quelle: www.datev.de

