Kein Schadenersatz gegen Bank für Anleger eines Luxemburger-Fonds, dem eine verbotene Cum-Ex-Struktur zugrunde lag
Kategorie: Steuern und Recht | 23. Juli 2026
Das LG München I hat eine gegen eine Bank gerichtete Klage auf Schadenersatz für Anleger abgewiesen. Der Streitwert lag bei rund 30,4 Millionen Euro (Az. 40 O 4474/18).
Quelle: www.datev.de

