Kein Schadensersatz bei Obstkern im Müsli – Mit Kernen und Kernteilen ist zu rechnen

Kategorie: Steuern und Recht | 5. September 2025

Im Müsli auf einen Obstkern oder –stein zu beißen, kann schmerzhaft sein und einen Zahn abbrechen. Aber gibt es deswegen Schadensersatz? Nein, entschieden Amts- und Landgericht Lübeck. Denn mit Kernen und Kernteilen im Obstmüsli müssten Durchschnittsverbraucher rechnen. Mit Fremdkörpern wie Metall auf einer Pizza oder Hartputz in einem Fruchtgummi dagegen nicht. (Az. 14 S 97/24).

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Quelle: www.datev.de

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