Kein Schadensersatz durch Hubschrauber-Unglück bei Schneetreiben vor dem Berliner Olympiastadion

Kategorie: Recht | 2. August 2017

Eine dienstlich während eines Unfalls eines Hubschraubers der Bundespolizei anwesende Bundespolizeibeamtin, die durch den Unfall verletzt wurde, kann weder vom Piloten noch von der Bundesrepublik Deutschland Schadensersatz verlangen, da es sich hier um einen nicht vorsätzlich herbeigeführten Dienstunfall gehandelt habe. So entschied das LG Berlin (Az. 28 O 456/16).

Weitere Informationen: Kein Schadensersatz durch Hubschrauber-Unglück bei Schneetreiben vor dem Berliner Olympiastadion

Quelle: www.datev.de

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