Kein Schadensersatz durch Hubschrauber-Unglück bei Schneetreiben vor dem Berliner Olympiastadion

Kategorie: Recht | 2. August 2017

Eine dienstlich während eines Unfalls eines Hubschraubers der Bundespolizei anwesende Bundespolizeibeamtin, die durch den Unfall verletzt wurde, kann weder vom Piloten noch von der Bundesrepublik Deutschland Schadensersatz verlangen, da es sich hier um einen nicht vorsätzlich herbeigeführten Dienstunfall gehandelt habe. So entschied das LG Berlin (Az. 28 O 456/16).

Weitere Informationen: Kein Schadensersatz durch Hubschrauber-Unglück bei Schneetreiben vor dem Berliner Olympiastadion

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in . . .

Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Inländische Investoren halten sich bei Übernahme . . . ...

Anzahl der Übernahmen und Fusionen von kleinen und mittelständischen Unternehmen . . . ... [weiterlesen]

Reform der Zuständigkeit des Gerichtshofs . . .

Zum 1. Oktober 2024 haben die neuen Bestimmungen zur teilweisen . . . ... [weiterlesen]

Archiv