Kein Schadensersatz für Sturz auf Gullydeckel
Kategorie: Steuern und Recht | 24. März 2026
Das LG Flensburg wies eine Klage auf Schadensersatz ab, da der hervorstehende Kanaldeckel keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht darstellte und für einen aufmerksamen Fußgänger erkennbar war (Az. 2 O 53/24).
Quelle: www.datev.de

