Kein Unfallversicherungsschutz bei „IRENA“
Kategorie: Steuern und Recht | 16. Juni 2026
Die Teilnahme an einer intensivierten Rehabilitationsnachsorge (IRENA) begründet keinen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 2 U 3/24 R).
Quelle: www.datev.de

