Kein Versand von Gewerkschaftsinformationen per E-Mail
Kategorie: Steuern und Recht | 25. Mai 2022
Der Arbeitgeber ist bei einer coronabedingten Beschäftigung der Arbeitnehmer im Home-Office nicht verpflichtet, Informationen einer Arbeitnehmervereinigung an die dienstlichen E-Mail-Adressen der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zu versenden. Dies entschied das ArbG Bonn (Az. 2 Ca 93/22).
Quelle: www.datev.de