Kein Vertrauensschutz in zu hohe Heizkostenzuschüsse
Kategorie: Steuern und Recht | 26. August 2025
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Jobcenter zu viel gezahlte Heizkostenzuschüsse zurückfordern darf, wenn die Bewilligung zunächst nur vorläufig erfolgte. Eine solche Vorläufigkeit begründe keinen Vertrauensschutz (Az. L 11 AS 597/23).
Quelle: www.datev.de

