Kein Vorsteuerabzug aus Schwarzeinkäufen
Kategorie: Steuern und Recht | 16. Mai 2022
Das FG Münster entschied, dass ein Vorsteuerabzug aus von der Steuerfahndung festgestellten Schwarzeinkäufen nicht möglich ist, wenn keine entsprechenden Rechnungen vorliegen (Az. 5 K 2093/20 U).
Quelle: www.datev.de