Keine Ausbaubeiträge für ungenutzte Grundstücke, die nicht an einer Verkehrsanlage angrenzen

Kategorie: Steuern und Recht | 19. Mai 2022

Die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für Grundstücke, die keinen Zugang bzw. keine Zufahrt zu einer Verkehrsanlage haben und auch nicht genutzt werden, scheidet aus. Dies gilt auch dann, wenn die Eigentümer dieses Grundstücks und des Anliegergrundstücks identisch sind. Dies entschied das VG Koblenz (Az. 4 K 1019/21.KO).

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Quelle: www.datev.de

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