Keine Beförderung für Polizeikommissarin nach Änderung des Geschlechtseintrags

Kategorie: Steuern und Recht | 5. Mai 2026

Der Ausschluss einer Polizeikommissarin aus Beförderungsauswahlverfahren beim Polizeipräsidium Düsseldorf ist rechtmäßig, weil gegen diese ein Disziplinarverfahren wegen des begründeten Verdachts anhängig ist, dass sie ihren Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich nur deshalb hat ändern lassen, um ihre Beförderungschancen zu erhöhen. Dies hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. 6 B 234/26, 6 B 235//26 und 6 B 236/26).

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Quelle: www.datev.de

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