Keine coronabedingten Sonntagsladenöffnungen in Lemgo und Bad Salzuflen

Kategorie: Recht | 31. August 2020

Der Einzelhandel darf in den Innenstädten von Lemgo und Bad Salzuflen nicht an vier Sonntagen im 2. Halbjahr 2020 öffnen, um den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die örtlichen Einzelhandelsstrukturen und zentralen Versorgungsbereiche entgegenzuwirken. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 4 B 1260/20.NE und 4 B 1261/20.NE).

Weitere Informationen: Keine coronabedingten Sonntagsladenöffnungen in Lemgo und Bad Salzuflen

Quelle: www.datev.de

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