Keine Ermessensausübung nötig bei Festsetzung von Mindestgebühr
Kategorie: Steuern und Recht | 23. Juli 2026
Bei der Festsetzung einer Rahmengebühr bedarf es keiner Ermessensausübung durch die Behörde, wenn diese nur die Mindestgebühr zugrunde legt. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. 9 A 796/26).
Quelle: www.datev.de

