Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Kategorie: Steuern und Recht | 21. Mai 2026

Religionsgemeinschaften und die ihnen zugeordneten Einrichtungen können lt. BAG als Einstellungsvoraussetzung eine Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn diese nach der Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung angesichts des Ethos der Religionsgemeinschaft eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt (Az. 8 AZR 194/25 (F)).

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Quelle: www.datev.de

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