Klage auf Teilzeit ohne besondere Gründe bei der Polizei zurückgenommen
Kategorie: Steuern und Recht | 19. Februar 2026
Polizeibeamtinnen und -Beamte sind grundsätzlich zur Tätigkeit in Vollzeit verpflichtet. Voraussetzungslose Teilzeit kann lt. VG Gelsenkirchen nur dann bewilligt werden, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen (Az. 1 K 3822/24).
Quelle: www.datev.de

