Klage auf Teilzeit ohne besondere Gründe bei der Polizei zurückgenommen

Kategorie: Steuern und Recht | 19. Februar 2026

Polizeibeamtinnen und -Beamte sind grundsätzlich zur Tätigkeit in Vollzeit verpflichtet. Voraussetzungslose Teilzeit kann lt. VG Gelsenkirchen nur dann bewilligt werden, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen (Az. 1 K 3822/24).

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Quelle: www.datev.de

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