Klage gegen Sonntagsöffnungszeiten in Leipzig überwiegend erfolgreich
Kategorie: Recht | 6. September 2017
Das OVG Sachsen hat auf den Normenkontrollantrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hin die Verordnung der Stadt Leipzig über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2017 aus besonderem Anlass vom 15. Dezember 2016 überwiegend für unwirksam erklärt (Az. 3 C 9/17).
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Quelle: www.datev.de