Klagebefugnis gegen Facebook vor dem EuGH nur in eigener Sache, nicht aber aus abgetretenem Recht
Kategorie: Recht | 25. Januar 2018
Ansprüche gegen Facebook können vor dem EuGH nur in eigener Sache geltend gemacht werden, aber nicht als Zessionar von Ansprüchen anderer Verbraucher. So entschied der EuGH (Az. C-498/16).
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Quelle: www.datev.de

