Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 1a des DBA-Österreich

Kategorie: Steuern und Recht | 21. Dezember 2023

Das BMF teilt mit, dass die zuständigen Behörden zur einheitlichen Anwendung und Auslegung der Grenzgängerregelung in Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 1a jeweils in Verbindung mit Ziffer 8 des Protokolls des DBA-Österreich gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 DBA-Österreich eine neue Konsultationsvereinbarung abgeschlossen haben (Az. IV B 3 – S-1301-AUT / 19 / 10006 :008).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Auch bei vakantem Ausschussvorsitz im Deutschen . . . ...

Ein Stellvertreter eines Ausschussvorsitzenden im Deutschen Bundestag hat keinen Anspruch . . . ... [weiterlesen]

Schädliches Verwaltungsvermögen eines Wohnungsunternehmens . . .

Der Grundbesitz eines Wohnungsunternehmens kann auch dann schädliches Verwaltungsvermögen darstellen, . . . ... [weiterlesen]

Archiv