Kopftuchverbot für Richterinnen bestätigt

Kategorie: Recht | 18. März 2019

Der BayVerfGH hat das Verbot für Richter und Richterinnen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen sowie Landesanwälte und Landesanwältinnen bestätigt, in Verhandlungen religiös oder weltanschaulich geprägte Symbole oder Kleidungsstücke zu tragen (Az. 3-VII-18).

Weitere Informationen: Kopftuchverbot für Richterinnen bestätigt

Quelle: www.datev.de

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