Kündigung nach Kirchenaustritt: Strenge Anforderungen an kirchliche Arbeitgeber
Kategorie: Steuern und Recht | 17. März 2026
Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist. So entschied der EuGH (Rs. C-285/24).
Quelle: www.datev.de

