Mangelhafter Gebrauchtwagen – erst prüfen lassen, dann zurücktreten

Kategorie: Steuern und Recht | 12. Juni 2026

Ein Gebrauchtwagenkäufer kann wegen eines behaupteten Mangels nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn er dem Verkäufer die erforderliche Untersuchung des Fahrzeugs nur unter der Bedingung einer vorherigen Reparaturzusage ermöglicht. So das LG Landau (Az. 3 O 10/25).

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Quelle: www.datev.de

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