Maskenpflicht bei Klausur an der Uni Köln während der Corona-Pandemie rechtens
Kategorie: Recht | 22. Juli 2020
Ein Jurastudent der Universität zu Köln hat keinen Anspruch auf eine Befreiung von der Verpflichtung, während einer Klausur eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies hat das VG Köln entschieden und einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht abgelehnt (Az. 6 L 1246/20).
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Quelle: www.datev.de