„Medium“: Bewusstseinstrainerin muss Bezeichnung als „toxisch“ und „manipulativ“ hinnehmen

Kategorie: Steuern und Recht | 23. März 2026

Das OLG Frankfurt hat die Entscheidung des LG Frankfurt bestätigt, wonach sich die Antragstellerin, die sich selbst auf ihrer Homepage als „Medium“ bezeichnet, u. a. nicht gegen die Äußerung wehren könne, sie sei „toxisch“ und „manipulativ“ (Az. 3 W 6/26).

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Quelle: www.datev.de

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